Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)

1. Geltung der AGB

In allen Vertragsbeziehungen, in denen wir-designen.de für andere Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen (im folgenden Auftraggeber genannt) Leistungen erbringt, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ergänzend die beim jeweiligen Vertragsabschluss gültige Preis- und Konditionsliste. Entgegenstehende bzw. ergänzende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers, werden nicht Vertragsinhalt.

2. Leistungserbringung & Abnahme

2.1. Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf dessen Grundlage die
Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant wird. Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag.
2.2. wir-designen.de entscheidet, welche Mitarbeiter zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags eingesetzt werden und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Die Leistungen können nach Wahl von wir-designen.de in den Geschäftsräumen von wir-designen.de oder Remote erbracht werden. Der Auftraggeber hat gegenüber den eingesetzten Mitarbeitern von wir-designen.de zu keiner Zeit Weisungsbefugnis.
2.3. Der Auftraggeber trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Bedürfnissen entsprechen. Im Zweifelsfall hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter von wir-designen.de oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.
2.4. Von wir-designen.de dem Auftraggeber vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Konzepte, Prototypen, Demoversionen) sind geistiges Eigentum von wir-designen.de und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von wir-designen.de nicht vervielfältigt oder Dritten
zugänglich gemacht werden. Bei nicht zustande kommen eines Vertrages sind die Gegenstände zurückzugeben oder zu löschen, eine Benutzung durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Falls wir-designen.de über den Umfang des Vertrages hinaus mit Einverständnis des Auftraggebers Leistungen erbringt, gelten für die erbrachten Leistungen die Regelungen und Konditionen des entsprechenden Vertrages.
2.5. Abnahme
2.5.1. wir-designen.de kann für alle für den Auftraggeber zugänglichen Arbeitsergebnisse eine schriftliche Abnahmeerklärung durch den Auftraggeber verlangen. Der Auftraggeber nimmt Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Maßgabe dieses Abschnitts 2.5 ab.
2.5.2. Besteht der Vertrag aus mehreren, vom Auftraggeber unabhängig voneinander nutzbaren Einzelwerke, so werden diese Einzelwerke getrennt voneinander abgenommen.
2.5.3. Enthält der Vertrag die Erstellung eines Konzeptes, so kann wir-designen.de für das Konzept eine getrennte Abnahme verlangen.
2.5.4. Der Auftraggeber hat das Arbeitsergebnis innerhalb von 14 Arbeitstagen zu prüfen und durch den Ansprechpartner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten Mängel mit detaillierter Beschreibung und genauer Angabe der Fehlersymptomatik mitzuteilen. Wenn er sich in dieser Frist nicht erklärt oder die erbrachte Leistung ohne Beanstandung nutzt, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der produktive Einsatz oder die produktive
Inbetriebnahme von (Teil-) Arbeitsergebnissen durch den Auftraggeber gilt in jedem Falle als Abnahme der jeweiligen (Teil-) Arbeitsergebnisse.
2.5.5. wir-designen.de beseitigt die in 2.5.4 beanstandeten Mängel in einer der Schwere des Mangels angemessenen Frist. Nach Mitteilung der Mängelbeseitigung prüft der Auftraggeber das Leistungsergebnis binnen 7 Arbeitstagen. Im Übrigen gilt Abschnitt 2.5.4 entsprechend.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserfüllung im benötigten Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Zugangsdaten, Texte, Bilder, Quellcode und Videos zur Verfügung stellt.
3.2. Der Auftraggeber stellt alle einzubindenden Inhalte, insbesondere sämtliche Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos und Tabellen zur Verfügung.
3.3. Der Auftraggeber gewährt wir-designen.de Zugang zu der benötigten Software, den Webseiten, den Webservern, den Datenbanken, den Mobilen-Anwendungen und zu den sonstigen IT-Systemen.
3.4. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, der wir-designen.de den Zugang zu der Software, den Webseiten, den Webservern, den Datenbanken, den Mobile-Anwendungen sowie den sonstigen IT-Systemen mittels Datenfernübertragung zu ermöglichen.
3.5. Der Auftraggeber testet vor der operativen Nutzung die Arbeitsergebnisse auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit.
3.6. Soweit der Auftraggeber für die Leistungserbringung Materialien bereitstellt, stellt er sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind.
3.7. Der Auftraggeber benennt schriftlich einen Ansprechpartner – sowie dessen Kontaktdaten – der in der Lage ist, für den Auftraggeber die entsprechenden Entscheidungen zu treffen.
3.8. Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Arbeitsergebnisse mit Störungen behaftet sind (z.B. Datensicherung, regelmäßiges Testen). Die Mitarbeiter von wir-designen.de können immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind.
3.9. Der Auftraggeber trägt Mehrkosten und Nachteile aus einer Verletzung seiner Pflichten und stellt wir-designen.de in diesem Zusammenhang von Ansprüchen Dritter frei.

4. Änderungen & Anpassungen

4.1. Während der Laufzeit eines Projekts können die Ansprechpartner jederzeit Änderungen bzgl. der Funktionalitäten und Methoden schriftlich vorschlagen. Im Falle eines Änderungsvorschlages des Auftraggebers wird wir-designen.de innerhalb von 14 Arbeitstagen mitteilen, ob die Änderungen möglich sind und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag haben. Der Auftraggeber hat anschließend binnen fünf Arbeitstagen wir-designen.de mitzuteilen, ob er seinen Änderungsvorschlag zu den neuen Bedingungen aufrechterhalten will oder ob er den Vertrag zu den alten Bedingungen fortsetzt. wir-designen.de kann den durch die Prüfung bedingten Aufwand separat in Rechnung stellen.
4.2. Im Falle eines Änderungsvorschlags durch wir-designen.de wird der Auftraggeber binnen zehn Arbeitstagen schriftlich mitteilen, ob er der Änderung zustimmt.
4.3. Solange kein Einvernehmen über die Änderung besteht, werden die Arbeiten nach dem bestehenden Vertrag fortgesetzt. Dem Auftraggeber steht es frei, zu verlangen, dass die Arbeit ganz oder teilweise unterbrochen wird. Im Fall der Unterbrechung wird ab dem ersten Arbeitstag pro Tag und Mitarbeiter im Projekt, dessen Arbeit ruht, eine Vergütung in Höhe des vereinbarten Satzes, ansonsten gemäß den in der Preis- und Konditionsliste vorgesehenen Tagessätze fällig. Im Fall des endgültigen Abbruchs bestimmen sich Rechtsfolgen nach der Vorschrift des §648a BGB.

5. Vergütung

5.1. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, richtet sich die Vergütung nach der jeweils gültigen Preis- und Konditionsliste.
5.2. wir-designen.de ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
5.3. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt auf der Grundlage einer in der Rechnung enthaltenen Aufstellung der Tätigkeiten. Die Aufstellung der Rechnung kann ebenfalls als Anhang der Rechnung erfolgen. Erhebt der Auftraggeber gegen die in der Aufstellung festgehaltenen Arbeiten nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch, so gelten diese als anerkannt. Vom Auftraggeber zu
vertretenden Wartezeiten von wir-designen.de werden wie Arbeitszeiten vergütet.
5.4. wir-designen.de kann Abschlagszahlungen oder volle Vorauszahlung fordern, wenn zum Auftraggeber noch keine Geschäftsbeziehung
besteht, dieser seinen Sitz im Ausland hat oder wenn Gründe bestehen, an der pünktlichen Zahlung durch den Auftraggeber zu zweifeln.
5.5. wir-designen.de behält sich das Eigentum und die Rechte an den Arbeitsergebnissen bis zum vollständigen Ausgleich Ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor.
5.6. wir-designen.de ist berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer Gesamtkosten den vom Auftraggeber zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus anfallenden Kosten für Lizenzen, Materialkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kundenverwaltung sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr und bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit außerdem nur mit Wirkung zum Beginn einer verlängerten Laufzeit des Vertrages zulässig.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. Skonto wird nicht gewährt.
6.2. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, wird wir-designen.de dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich, und zwar zum Monatsende, in Rechnung stellen.
6.3. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen Verzugszinssatzes verpflichtet.
6.4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Laufzeit, Kündigung

7.1. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, tritt jeder Vertrag mit Datum ihrer Letztunterzeichnung in Kraft. Für den Vertrag gilt, soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen.
7.2. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für wir-designen.de insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß dem Vertrag nachhaltig verletzt oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen unbeglichen lässt.
7.3. Bei Kündigung des Vertrages sind alle vertraulichen Daten zurückzugeben oder
nachweislich zu zerstören.

8. Rechte

8.1. Alle Rechte an den Leistungen – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich wir-designen.de zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung existiert, hat der Auftraggeber den erbrachten Arbeitsergebnissen mit der vollständigen Zahlung der bis einschließlich zur Abnahme fälligen Teilbeträge ein einfaches Nutzungsrecht.
8.2. Die von wir-designen.de erstellten (Teil-) Arbeitsergebnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

9. Datenschutz

9.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen, die vor und während der Vertragserfüllung erlangt worden sind, vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung zu verwenden.
9.2. Das Vervielfältigen vertraulicher Informationen in jeglicher Form ist untersagt, insofern dies nicht der Vertragsabwicklung oder aber dessen Erfüllung dient.
9.3. Der Auftragsgeber als auch wir-designen.de unternehmen alle zumutbaren Schritte, um alle vertraulichen Informationen vertraulich zu
behandeln. „Zumutbare Schritte“ sind solche Schritte, die der Empfänger zum Schutz seiner eigenen vergleichbaren vertraulichen Informationen unternimmt und die mindestens einer angemessenen Sorgfalt entsprechen.
9.4. Der Auftraggeber als auch wir-designen.de gewähren nur solchen Personen Zugriff auf vertrauliche Informationen, die den Zugriff zur
Vertragserfüllung oder aber dessen Abwicklung benötigen.
9.5. Die abschließenden Regelungen zu datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartner ergeben sich aus der den vorliegenden AGB beigefügten Anlage „Vertrag“.

10. Vertraulichkeit

10.1. Der Auftraggeber behandelt die Regelungen der jeweiligen Verträge, insbesondere der darin enthaltenen Preise, vertraulich.
10.2. Das Verwenden des Namens der jeweiligen anderen Partei in öffentlichkeitswirksamen, Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten ist nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
10.3. wir-designen.de ist jedoch abweichend von 10.2 befugt, den Namen des Auftragsgeber sowie dessen Logo in Referenzkundenlisten zu verwenden.

11. Sach- und Rechtsmängel

11.1. Der Auftraggeber wird wir-designen.de alle auftretenden Mängel unverzüglich mit genauer Fehlerbeschreibung sowie den für die Fehlerbeseitigung nützlichen Informationen schriftlich zukommen lassen. Hierzu hat der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Abgabe durch die wir-designen.de zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich gegenüber wir-designen.de anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt, ausgenommen hiervon sind Mängel, die während der Untersuchung nicht erkennbar waren. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt das Arbeitsergebnis auch nach Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Arbeitsgebers reicht die rechtzeitige schriftliche Anzeige des Mangels.
11.2. wir-designen.de leistet bei nachgewiesenen Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass Sie dem Auftraggeber einen neuen, mangelfreien Stand der Arbeitsergebnisse überlässt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass wir-designen.de dem Auftraggeber zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
11.3. Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln leistet wir-designen.de Gewähr durch Nacherfüllung, in dem die Arbeitsergebnisse ausgetauscht oder geändert werden. Insofern die Arbeitsergebnisse den vertragsgemäßen Funktionsumfang erhalten, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen neuen Stand der Arbeitsergebnisse zu übernehmen.
11.4. Die Dringlichkeit der Fehlerbehebung richtet sich nach dem Grad der Betriebsbehinderung.
11.5. Falls die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten angemessen Nachfrist endgültig fehlschlägt, kann er vom Vertrag zurücktreten oder ein Dauerschuldverhältnis kündigen oder die Vergütung mindern.
11.6. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche gemäß den Abschnitten 11.1 bis 11.5 beträgt ein Jahr und beginnt mit der Abnahme des jeweiligen Arbeitsergebnisses. Dies gilt auch für Ansprüche aus Rücktritt und Minderung gemäß 11.5.
11.7. wir-designen.de kann eine Vergütung gemäß Abschnitt 5 verlangen, wenn sie Leistungen zur Fehlersuche oder Fehlerbeseitigung erbringt, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mangel nicht nachweisbar ist, dieser nicht wir-designen.de zugeordnet werden kann oder die Software nicht gemäß der Dokumentation verwendet wird.
11.8. Erbringt wir-designen.de außerhalb der Sach- und Rechtsmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht
wir-designen.de eine sonstige Pflichtverletzung, so hat der Auftraggeber dies gegenüber wir-designen.de schriftlich zu rügen.

12. Haftung

12.1. wir-designen.de haftet für Mängel seiner Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§633 ff. BGB)
12.2. wir-designen.de ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist sie nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Auftraggeber wegen möglicher Rechteverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftragsgeber resultieren, verpflichtet sich der wir-designen.de von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
12.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet wir-designen.de nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung wir-designen.de auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von wir-designen.de gilt.
12.4. wir-designen.de haftet nicht für Schäden, der durch vereinbarte und/oder nicht erbrachte Dienstleistungen, oder die Unmöglichkeit der
Verwendung der entwickelten Software verursacht wird. Dies gilt ohne Ausnahme auch für entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechungen, entgangene Geschäftsinformationen oder anderen wirtschaftlichen Verlust, auch dann nicht, wenn der Auftraggeber vorher auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen hat.
12.5. Gewährleistungssprüche vom Auftraggeber sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber, die von uns für den Auftraggeber entwickelte Software selbst verändert oder durch Dritte verändern lässt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass eine Änderung unsere Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei Abnahme anhaftete.
12.6. Die Haftung von wir-designen.de für die Dienstleistung oder die Nutzung der entwickelten Software ist auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Vergütung der erbrachten Leistung beschränkt. Die Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13. Vertragsübertragung

13.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die jeweiligen Verträge oder einzelne Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Durch Gesetz oder Vertrag vorgesehene Fristsetzungen des Arbeitgebers müssen mindestens zehn Arbeitstage betragen. Ausgenommen hiervon sind Eilfälle.
14.2. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Konsequenzen, die durch den fruchtlosen Ablauf einer gesetzten Frist eintreten, schriftlich zusammen mit der Fristsetzung anzudrohen. wir-designen.de kann nach Ablauf der Frist verlangen, dass der Auftraggeber seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt.
14.3. Leistungszeit
14.3.1. Termine sind unverbindlich, es sei denn, Sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart. Die Pflicht von wir-designen.de zur Realisierung beginnt erst mit der Abnahme des Konzeptes durch den Auftraggeber.
14.3.2. Wenn wir-designen.de auf eine Mitwirkung des Auftraggebers wartet oder aber durch andere unverschuldete Umstände in der
Auftragsdurchführung behindert ist, gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert.
14.3.3. Arbeitstage sind die Wochentage von Montag bis Freitag (09:00 Uhr bis 16:00 Uhr MEZ), außer bundeseinheitlichen Feiertagen und den Feiertagen in Nordrhein-Westfalen.
14.4. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Verträgen ist Geldern, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.5. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis kann auch durch Briefwechsel oder durch elektronisch übermittelte Unterschriften (Telefax, E-Mail) eingehalten werden.
14.6. Leistungen, die nicht in der ausdrücklichen Leistungsbeschreibung des jeweiligen Vertrages erfasst sind, sind gesondert schriftlich zu vereinbaren. Mangels abweichender Vereinbarung gelten für diese Leistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von wir-designen.de und die Vergütungspflicht nach Maßgabe des jeweils gültigen Preis- und Konditionsliste.

15. Definition

15.1. Arbeitstage bezeichnet die Wochentage von Montag bis Freitag (09:00 Uhr bis 16:00 Uhr MEZ), außer bundeseinheitlichen Feiertagen und den Feiertagen in Nordrhein-Westfalen.
15.2. Servicezeiten bezeichnet die Zeiten, innerhalb derer der Auftraggeber Anspruch auf vertraglich geschuldete Leistungen wir-designen.de hat. Die zugewiesenen Servicezeiten werden dem Ansprechpartner des Auftraggebers zum Beginn des Vertrages sowie fortlaufend quartalsweise per E-Mail übermittelt.
15.3. Reaktionszeiten bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen wir-designen.de mit der Leistung zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit
dem Zugang der entsprechenden Meldung oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten. Geht eine Meldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten ein oder tritt das vereinbarte Ereignis außerhalb der Servicezeiten ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit.